für das Amt für Soziales und Jugend
Das Leistungsangebot der Abteilung Familienförderung erstreckt sich über die vielfältigen Aspekte familiären Lebens und richtet sich an Menschen in allen Lebensphasen. Das Aufgabenspektrum umfasst folgende Angebote für Familien: Beistandschaft, Familienbildung, Frühe Hilfen, Jugend- und Elternberatungsdienst, Elterngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss, Familienkarte sowie Bildung und Teilhabe.
Seit 2010 ist die Landeshauptstadt Düsseldorf als „Familiengerechte Kommune“ zertifiziert, führt das Erhaltungszertifikat und ist Mitglied im Verein Familiengerechte Kommune. Die Landeshauptstadt Düsseldorf entwickelt familiengerechte Themen in Düsseldorf stetig weiter.
Die Koordination begleitet die Ausgestaltung der „Familiengerechten Kommune“ und unterstützt dieses Thema als Querschnittsaufgabe.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Bei unserer Arbeit im Amt für Soziales und Jugend leitet und stets ein kritischer Blick auf das eigene Handeln sowie Qualitätskriterien, die unsere Werte widerspiegeln und in einem amtsweiten Leitbild zusammengefasst sind: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Einsatz auf der Stelle ist dabei zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Aufgrund der Befristung des Einsatzes ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe S 17 TVöD nicht möglich. Für die Dauer der Wahrnehmung der Aufgaben ist daher die Gewährung einer Zulage in Höhe des Differenzbetrages zwischen der Entgeltgruppe S 11b TVöD und der Entgeltgruppe S 17 TVöD möglich. Die Stelle ist mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden zu besetzen.
Bewerbungsfrist und Kontakt:
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 05.12.2024 über den Button „Stell dich vor!“.
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Judith Gurtoviy, Telefon 0211 89-95425 gerne zur Verfügung.
Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson Patrick Völker, Telefon 0211 89-92484, Moskauer Straße 25, Zimmer 3.41. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51/06/15/24/01.