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Landeshauptstadt Düsseldorf

Sachbearbeiter*in Personalrecht

Sachbearbeiter*in Personalrecht, 1. Bild

BesGr A 12 LBesO oder EG 11 TVöD 

für das Hauptamt – Amt für Personal, Organisation und IT

 

Wir kümmern uns nicht um irgendeine Stadt. Sondern um Düsseldorf, eine der schönsten und erfolgreichsten Städte Deutschlands. Wir, das sind rund 13.000 Beschäftigte, die jeden Tag dafür sorgen, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf lebenswert und vielseitig bleibt – denn hinter einer modernen Metropole steht auch eine moderne Verwaltung.

 

Das Hauptamt verantwortet innerhalb der Landeshauptstadt Düsseldorf die Bereiche Personal, Organisation und IT. Mit rund 460 Beschäftigten ist das Amt eine zentrale Steuerungsstelle und wichtige Serviceeinheit für die gesamte Verwaltung mit ihren derzeit 46 Fachbereichen.

 

Die Abteilung „Fachübergreifende Personalthemen und Steuerung“ (10/1) nimmt im Hauptamt neben klassischen Querschnittsaufgaben auch gesamtstädtische Aufgaben des Personalmanagements wahr. Ihr Einsatz erfolgt im Team „Personalrecht“. Hier werden Grundsatzfragen in sämtlichen arbeits-, tarif- und beamtenrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet und übergreifende Handlungsempfehlungen entwickelt. Wir verstehen uns dabei als moderne Dienstleisterin für die Fachbereiche – mit einem klaren Fokus auf Qualität, Verlässlichkeit und Serviceorientierung.

Ihre Aufgaben:

  • Prüfung und Auswertung personalrechtlicher Fragestellungen, Sachverhalten und Entwicklungen mit den Schwerpunkten Landespersonalvertretungsrecht Nordrhein-Westfalen sowie Dienstrecht

  • Ausarbeitung von übergreifenden Handlungsempfehlungen und Entwicklung von verwaltungsweit gültigen Konzepten zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung im Bereich des Personalrechts

  • Aufarbeitung gesamtstädtischer personalrechtlicher Informationen zu gesetzlichen Änderungen, aktueller Rechtsprechung und Ähnliches für Veröffentlichungen im Intranet

  • Beratung und Unterstützung der Fachabteilungen im Hauptamt sowie der städtischen Fachbereiche

  • Mitarbeit in amtsinternen und ämterübergreifenden Projekt- und Arbeitsgruppen sowie amts- beziehungsweise verwaltungsübergreifender Austausch und Zusammenarbeit zu personalrechtlichen Fragestellungen, unter anderem mit dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen und in interkommunalen Arbeitskreisen

  • Fertigung von Stellungnahmen und Vorlagen für verschiedene in- und externe Gremien.

Ihr Profil:

  • Personen mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder Verwaltungsfachwirt*in

  • sehr sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise sowie ein hohes Maß an analytischem, vernetztem und strategischem Denkvermögen

  • Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie eine überzeugende und prägnante schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

  • Belastbarkeit sowie überdurchschnittliche Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft

  • lösungsorientiertes Denken und Handeln unter Beachtung gesamtstädtischer Interessen, Flexibilität sowie die Bereitschaft, sich in neue Themengebiete kurzfristig und selbstständig einzuarbeiten

  • Fachwissen im Themenbereich Personalrecht beziehungsweise die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen

  • Team- und Kooperationsfähigkeit.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.

 

Wir leben Vielfalt – 

Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

 

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

 

Weiterentwicklungsmöglichkeiten sind bei persönlicher und fachlicher Eignung nicht ausgeschlossen.

Bewerbungsfrist und Kontakt:

Bitte bewerben Sie sich online bis zum 07. August 2025 über den Button „Stell dich vor!“. 

 

Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson Maria Kirchner, Telefon 0211 89-21469, Moskauer Straße 25, Zimmer 3.29. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 10/01/04/25/01.