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Landeshauptstadt Düsseldorf

Sachbearbeiter*in im Bereich Grundsicherung in besonderen Wohnformen

Sachbearbeiter*in im Bereich Grundsicherung in besonderen Wohnformen, 1. Bild

BesGr A 10 LBesO beziehungsweise A 9 + Z LBesO oder EG 9c TVöD 

für das Amt für Soziales und Jugend

Sie suchen eine neue Herausforderung und wünschen sich eine abwechslungsreiche, sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten? 

Dann ist die Sachbearbeitung im Bereich Grundsicherung in besonderen Wohnformen genau das Richtige für Sie!

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt 

In dem Sachgebiet Grundsicherung in besonderen Wohnformen werden unter anderem Anträge auf Leistungen für Menschen in besonderen Wohnformen bearbeitet. 

Der personenzentrierte Beratungs- und Hilfeansatz im persönlichen Kontakt mit den Menschen steht im Mittelpunkt der Arbeit. Neben der Existenzsicherung sind die individuellen Bedarfslagen der Menschen aufzugreifen, damit ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.

Dabei lassen wir uns von einem kritischen Blick auf unser eigenes Handeln und von Qualitätskriterien, die unsere Werte widerspiegeln und in einem amtsweiten Leitbild festgehalten sind, leiten: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir 

Viele Vorteile, warum Sie zu uns kommen sollten, finden Sie unter Das bieten wir Ihnen.

Vielfältig und von Bedeutung - Ihre Aufgaben unter anderem:

  • Sie bearbeiten Anträge nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit Schwerpunkt 3. und 4. Kapitel 

  • Sie beraten hilfesuchende Menschen, Angehörige oder Betreuungspersonen persönlich und telefonisch

  • Sie betreiben Nachrangprüfungen beziehungsweise stellen vorrangige Ansprüche fest

  • Sie prüfen Widersprüche und bearbeiten sie bei Abhilfemöglichkeiten

  • Sie stellen Rückforderungsansprüche fest und verfolgen sie 

  • Sie kooperieren mit Dritten (zum Beispiel Fachstellen im Düsseldorfer Hilfesystem).

Ihr Profil:

  • Sie sind Verwaltungsfachwirt*in oder haben die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes 

  • oder Sie verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) Fachrichtung Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft oder Verwaltungswissenschaften (beispielsweise Public Management, Public Adminstration)

  • Sie besitzen die erforderliche Sensibilität für die Bedürfnisse hilfesuchender Menschen 

  • Sie sind stressstabil und besitzen Durchsetzungsvermögen

  • Sie können sehr gut organisieren, selbstständig und eigenverantwortlich Handeln und sind team- und kooperationsfähig 

  • Sie besitzen Kenntnisse im SGB XII und den angrenzenden einschlägigen Rechtsgebieten oder haben die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.

Wir leben Vielfalt – 

Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Zum Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben, Verwaltungsfachangestellte sind oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt besitzen, zugelassen werden.

Für Beamt*innen der Laufbahngruppe 1 kommt die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich. 

Für tariflich Beschäftigte mit Erster Verwaltungsprüfung und Verwaltungsfachangestellte ist nach Vorbemerkung 7 zur EGO die Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der tatsächlichen Eingruppierung - in der Regel EG 9a - und der Eingruppierung nach EG 9c möglich. Für diese Beschäftigten ist die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II während der ersten fünf Jahre der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben verpflichtend vorgesehen.

Weiterentwicklungsmöglichkeiten sind bei persönlicher und fachlicher Eignung nicht ausgeschlossen.

Bewerbungsfrist und Kontakt:

Bitte bewerben Sie sich online bis zum 27. November 2025 über den Button „Stell dich vor!“. 

Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Andreas Sander, Telefon 0211 89-93361 gerne zur Verfügung.

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an unser Bewerbenden-Büro, Telefon 0211 89-99900, Moskauer Straße 25, 2. OG, rechts. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51H/09/11/25/01.