Sachbearbeitung kaufmännische Gebäudebetreuung
- Düsseldorf
Ihre Aufgaben unter anderem:
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Wahrnehmung der Eigentümerfunktion und Betreiberverantwortung sowie Korrespondenz mit Vertragspartner*innen (Vermieter*innen, Dienstleister*innen)
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Beauftragung zur Behebung von Mängeln gemäß mietvertraglicher Vereinbarung unter anderem in kommunalen Objekten
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Durchsetzung von Gewährleistungs- und Instandsetzungsansprüchen
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Mitwirkung bei Mietvertragserstellung und bei Verhandlungen zu Mietverträgen
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Übergaben, Rückgaben und Inaugenscheinnahme von Objekten, inklusive erforderlicher Außentermine
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Rechnungsprüfung und Erstellen von Zahlungsaufträgen.
Ihr Profil:
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Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, Verwaltungsfachwirt*in oder Immobilienfachwirt*in
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gute Kenntnisse im Mietvertragsrecht beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
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gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Bewirtschaftung von Gebäuden
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technisches Verständnis und gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse
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sicheres und verbindliches Auftreten, Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit
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hohes Maß an persönlichem Engagement und Belastbarkeit, gutes Organisationsvermögen verbunden mit einem hohen Maß an Flexibilität.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.