Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in für die Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung
Ihre Aufgaben:
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Mitwirken in Verfahren vor dem Familiengericht gemäß § 50 Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) und § 162 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Sorgerechts- und Umgangsverfahren
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Teilnahme an familiengerichtlichen Verfahren, Erstellen von Stellungnahmen und Berichten im Sinne des Kindeswohls
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Beratung von Bürger*innen in Trennungs- und Scheidungssituationen nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 18 Absatz 3 und 50 SGB VIII sowie §§ 1684 und 1685 Bürgerliches Gesetzbucht (BGB)
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Beratung beziehungsweise Unterstützung der Familien bei Anliegen zu Umgangs- und Sorgerechtsfragen.
Ihr Profil:
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Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in oder Erziehungswissenschaftler*in mit mindestens zweijähriger, einschlägiger Berufserfahrung im ausgeschriebenen Anforderungsprofil
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Beratungskompetenz sowie Beratungserfahrung beziehungsweise eine zusätzliche Qualifikation in Beratung
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Flexibilität sowie Team- und Kooperationsfähigkeit (Schnittstellenarbeit)
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hohe soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen sowie ein ausgeprägtes Konfliktlösungsverhalten
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psychische Belastbarkeit und Initiative
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Kenntnisse in den fachspezifischen Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch Acht, Bürgerliches Gesetzbuch und im Erstellen von Berichten, Stellungnahmen
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PC-Kenntnisse (Büro-Standardsoftware) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.