stellvertretende Sachgebietsleitung Bürgerbüros
Ihre Aufgaben:
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stellvertretende Leitung des Sachgebietes 33/42 (Bürgerbüros im Stadtgebiet)
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Organisation der Publikumssteuerung und tägliche Personaleinsatzplanung
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Mitarbeit bei der jährlichen Urlaubsplanung, den Kassenprüfungen und der Innenrevision sowie im Bereich der Erteilung besonderer Melderegisterauskünfte
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fachliche*r Ansprechpartner*in für Kolleg*innen der Bürgerbüros sowie im Bereich besonderer Vorgänge der Standards XMeld, XPersonenstand und XAusländer und im Bereich der Vorprüfung von Updates
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Kunden- und Beschwerdemanagement.
Ihr Profil:
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Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes beziehungsweise Verwaltungsfachwirt*in oder
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Verwaltungswirt*in beziehungsweise Verwaltungsfachangestellte*r
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Führungskompetenz und- fähigkeit sowie Teamfähigkeit, verbunden mit
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Durchsetzungskraft und Entscheidungsvermögen
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Dienstleistungsorientierung, verbunden mit der Bereitschaft, sich den steigenden
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Anforderungen an den Bürgerservice offensiv zu stellen
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persönliches Engagement, Initiative und hohe Einsatzbereitschaft
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sicheres, verbindliches Auftreten sowie eine gute schriftliche und mündliche
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Ausdrucksfähigkeit
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breites Fachwissen in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
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beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
Zum Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben, Verwaltungsfachangestellte sind oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen, zugelassen werden.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Für Beamt*innen der Laufbahngruppe 1 kommt die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich.
Für tariflich Beschäftigte mit Erster Verwaltungsprüfung und Verwaltungsfachangestellte ist nach Vorbemerkung 7 zur EGO die Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der tatsächlichen Eingruppierung - in der Regel EG 9a - und der Eingruppierung nach EG 9c möglich. Für diese Beschäftigten ist die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II während der ersten fünf Jahre der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben verpflichtend vorgesehen.